Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 14.07.2026 · Version 2026-07-14-v2
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner, ausschließliche B2B-Ausrichtung
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Erstellung technischer Audio-Inventarberichte („Report“), die zwischen
Sonventory, Inhaber: Tibor Czekayc/o COCENTER, Koppoldstr. 1, 86551 Aichach
E-Mail: bestellung@sonventory.com
(nachfolgend „Anbieter“)
und dem Auftraggeber über die Website sonventory.com oder per E-Mail geschlossen werden.
(2) Das Angebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Angebot an Verbraucher (§ 13 BGB) besteht nicht. Der Auftraggeber bestätigt bei der Beauftragung ausdrücklich, als Unternehmer oder im Auftrag eines Unternehmers zu handeln.
(3) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Leistungsgegenstand
(1) Der Anbieter analysiert die zum vereinbarten Zeitpunkt öffentlich erreichbaren Inhalte eines vom Auftraggeber angegebenen Social-Media-Accounts mithilfe eines externen Audio-Erkennungsdienstes und dokumentiert die vom Dienst übermittelten technischen Erkennungsergebnisse in einem Bericht im PDF-Format nebst Tabellenexport.
(2) Der Auftraggeber übermittelt dem Anbieter ausschließlich einen Handle, eine Profil-URL oder einzelne Post-URLs. Der Auftraggeber übermittelt dem Anbieter keine Audio- oder Videodateien und keine Zugangsdaten. Die technische Analyse der öffentlich erreichbaren Plattforminhalte erfolgt über den externen Erkennungsdienst, der die Inhalte selbst abruft und verarbeitet.
(3) Der Report umfasst je erkanntem Audio, soweit vom Erkennungsdienst bereitgestellt: Plattform, Post-URL, Veröffentlichungsdatum, erkannten Titel, Interpret, Album, ISRC, Erkennungs-ID des Dienstes, erkannten Zeitabschnitt, technischen Erkennungswert, Analysezeitpunkt und technischen Ergebnisstatus.
(4) Der technische Ergebnisstatus ist einer der folgenden: „Erkennungstreffer“, „Mehrere mögliche Treffer“, „Manuelle Zuordnung erforderlich“, „Kein eindeutiger Treffer“, „Nicht auswertbar“. Der technische Erkennungswert („Confidence“) ist ein technischer Wert des Drittanbieters und keine Angabe einer rechtlichen Wahrscheinlichkeit.
(5) Die zentrale Vertragspflicht des Anbieters ist die sorgfältige Übernahme, Strukturierung und Darstellung der über den vereinbarten technischen Prozess erhaltenen Erkennungsergebnisse. Die Richtigkeit der Rechtslage ist nicht Vertragspflicht des Anbieters.
(6) Der Leistungsumfang richtet sich nach dem gebuchten Paket:
- Basis: 1 Account, bis zu 150 öffentlich erreichbare Beiträge.
- Professional: bis zu 3 Accounts, bis zu 750 öffentlich erreichbare Beiträge, zusätzlich Aufschlüsselung nach Account, Plattform und Zeitraum sowie ein Korrekturlauf.
- Enterprise: bis zu 10 Accounts in individuell vereinbartem Umfang, zusätzlich Zuordnung von Auftraggeber und Endkunde sowie eine Online-Übergabebesprechung (ca. 30 Minuten). Der Umfang wird im individuellen Angebot konkretisiert.
(7) Übersteigt die tatsächliche Anzahl öffentlich erreichbarer Beiträge das gebuchte Kontingent, analysiert der Anbieter nach Wahl des Auftraggebers entweder die jüngsten Beiträge bis zur Kontingentgrenze oder unterbreitet ein ergänzendes Angebot.
§ 3 Nicht geschuldete Leistungen
(1) Nicht geschuldet sind insbesondere:
- die vollständige Erfassung aller Beiträge eines Accounts,
- eine dauerhafte Accountüberwachung, sofern nicht gesondert gebucht,
- die Erkennung jeder im Inhalt enthaltenen Aufnahme,
- die Richtigkeit der vom Erkennungsdienst gelieferten Metadaten,
- die Ermittlung von Rechteinhabern,
- eine Lizenzprüfung,
- eine rechtliche Bewertung,
- eine Handlungsempfehlung,
- ein bestimmter wirtschaftlicher oder rechtlicher Erfolg.
(2) Der Anbieter erbringt keine Rechtsdienstleistungen im Sinne des § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Der Anbieter prüft keine Urheberrechte, Leistungsschutzrechte, Lizenzbedingungen, Plattformlizenzen, Rechteketten oder Nutzungsrechte. Der Report ist keine rechtliche Prüfung, Lizenzbestätigung, Freigabe, Risikobewertung oder Rechtsberatung.
(3) Ein Erkennungstreffer bedeutet ausschließlich, dass der eingesetzte Erkennungsdienst eine technische Übereinstimmung mit einer Referenzaufnahme gemeldet hat. Er bedeutet insbesondere nicht, dass die erkannte Aufnahme mit abschließender Sicherheit im Inhalt enthalten ist, dass ein genannter Rechteinhaber vollständig oder zutreffend ist, dass eine bestimmte Person oder Organisation Rechte an der Aufnahme besitzt, dass der Auftraggeber über eine Lizenz verfügt oder nicht verfügt, dass die Nutzung erlaubt oder unzulässig ist oder dass ein Anspruch oder Abmahnrisiko besteht.
(4) Der Status „Kein eindeutiger Treffer“ bedeutet nicht, dass der untersuchte Inhalt keine Musik, keine geschützte Aufnahme oder keine Rechte Dritter enthält.
(5) Entscheidungen über Veröffentlichung, Weiterverwendung, Änderung oder Entfernung von Inhalten trifft der Auftraggeber eigenverantwortlich. Für die rechtliche Bewertung hat sich der Auftraggeber an seine Rechtsabteilung, Lizenzstelle oder an einen Rechtsanwalt zu wenden.
§ 4 Technische Grenzen, Abhängigkeit von Plattformen und Drittanbietern
(1) Automatische Audioerkennung kann unvollständige, fehlerhafte, mehrdeutige oder ausbleibende Ergebnisse liefern. Dies gilt insbesondere bei kurzen, leisen, überlagerten, bearbeiteten, beschleunigten, verlangsamten oder nachgespielten Audios.
(2) Die Leistung setzt voraus, dass
- der Account öffentlich erreichbar ist,
- die Plattformlinks technisch abrufbar sind,
- die Plattform den Abruf nicht blockiert,
- der eingesetzte Erkennungsdienst die Plattform unterstützt,
- Beiträge nicht gelöscht oder regional beschränkt sind,
- Plattform- und Drittanbieterschnittstellen verfügbar bleiben.
(3) Entfällt eine dieser Voraussetzungen ganz oder teilweise, begründet dies keinen Mangel der Leistung. Betroffene Inhalte werden im Report als „Nicht auswertbar“ gekennzeichnet. Fällt eine Voraussetzung dauerhaft und in einem Umfang weg, der die Erstellung eines sinnvollen Reports unmöglich macht, informiert der Anbieter den Auftraggeber unverzüglich; bereits gezahlte Beträge werden für nicht erbrachte Leistungsteile erstattet.
(4) Die Ergebnisse beziehen sich ausschließlich auf die zum Analysezeitpunkt öffentlich erreichbaren und technisch auswertbaren Inhalte (Momentaufnahme). Spätere Änderungen an Inhalten, Plattformen oder Referenzdatenbanken begründen keinen Mangel.
(5) Der Anbieter beginnt mit der Analyse erst, wenn die für den konkreten technischen Abruf erforderlichen Anbieter-, Plattform- und Datenschutzvoraussetzungen dokumentiert vorliegen. Fehlt eine erforderliche Berechtigung oder fällt sie weg, darf der Anbieter den Auftrag bis zur Klärung aussetzen oder vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrags zurücktreten. Bereits gezahlte Vergütung für endgültig nicht erbrachte Leistungsteile wird erstattet.
§ 5 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Pakete auf der Website stellt kein bindendes Angebot des Anbieters dar, sondern eine Aufforderung an den Auftraggeber, eine unverbindliche Anfrage abzugeben.
(2) Mit dem Absenden des Anfrageformulars gibt der Auftraggeber eine unverbindliche Anfrage ab; hierdurch entsteht noch keine Zahlungspflicht. Der Auftraggeber erhält eine automatische Eingangsbestätigung per E-Mail; diese stellt noch keine Annahme dar.
(3) Der Anbieter übersendet dem Auftraggeber, in der Regel innerhalb von 24 Stunden, ein verbindliches Angebot nebst Rechnung per E-Mail. Das Angebot ist 14 Kalendertage gültig, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist. Die für den Vertrag maßgebliche Fassung dieser AGB und, soweit erforderlich, eine Datenschutzvereinbarung werden dem Angebot beigefügt.
(4) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot innerhalb der Gültigkeitsfrist annimmt, entweder durch Erklärung in Textform (z. B. E-Mail) oder durch Zahlung des Rechnungsbetrags.
(5) Vertragssprache ist Deutsch. Der Vertragstext (Anfrage, Angebot, Rechnung, AGB) wird dem Auftraggeber per E-Mail übermittelt und beim Anbieter im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gespeichert.
§ 6 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot genannten Preise. Umsatzsteuer wird gemäß § 19 UStG nicht erhoben und daher nicht ausgewiesen.
(2) Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto. Der Rechnungsbetrag ist mit Zugang der Rechnung fällig, sofern in der Rechnung kein anderes Zahlungsziel angegeben ist.
(3) Die Leistungserbringung beginnt erst nach vollständigem Zahlungseingang (Vorkasse).
§ 7 Leistungserbringung, Lieferzeiten
(1) Die im Angebot bzw. auf der Website genannten Lieferzeiten (z. B. „ca. 3 Werktage“) sind circa-Angaben und beginnen mit vollständigem Zahlungseingang. Sie setzen die Voraussetzungen des § 4 Abs. 2 voraus. Verzögert sich die Lieferung erheblich, informiert der Anbieter den Auftraggeber.
(2) Die Lieferung erfolgt als PDF-Datei nebst Tabellenexport per E-Mail an die vom Auftraggeber angegebene E-Mail-Adresse. Mit dem Versand an diese Adresse gilt der Report als geliefert.
(3) Der Report enthält deutlich sichtbare Hinweise auf Methode, Herkunft der Daten und Einschränkungen (vgl. § 3).
§ 8 Mitwirkung und Berechtigung des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber benennt die zu analysierenden Accounts korrekt und vollständig (Plattform, Handle bzw. Profil-URL, Accountinhaber) und stellt sicher, dass die Inhalte während des Analysezeitraums öffentlich erreichbar sind. Nicht öffentlich erreichbare Inhalte sind nicht Gegenstand der Leistung.
(2) Der Auftraggeber versichert, dass er Inhaber, Administrator oder wirksam bevollmächtigter Vertreter der benannten Accounts ist und die für seine Beauftragung erforderlichen Rechte und Einwilligungen besitzt. Die Erklärung des Auftraggebers ersetzt keine vom Anbieter selbst benötigte Erlaubnis eines Plattform- oder Erkennungsdienstes.
(3) Der Auftraggeber beauftragt keine Analyse privater, zugangsbeschränkter oder ohne Berechtigung erlangter Inhalte. Der Anbieter analysiert keine Accounts ohne Mandat.
(4) Beauftragt eine Agentur die Analyse eines Accounts ihres Endkunden, werden im Auftrag Auftraggeber, analysierter Account und Reportempfänger benannt. Die Agentur versichert, vom Accountinhaber beauftragt zu sein, den Report nicht als eigenes Lizenz- oder Rechtsgutachten auszugeben, Disclaimer und Methodenhinweise nicht zu entfernen und keine einzelnen Tabellenzeilen ohne Kontext weiterzugeben.
(5) Erteilt der Auftraggeber erforderliche Mitwirkungen nicht oder verspätet, verlängern sich Lieferfristen angemessen.
(6) Verletzt der Auftraggeber die Pflichten aus den Absätzen 1 bis 4 schuldhaft, stellt er den Anbieter von hierauf beruhenden berechtigten Ansprüchen Dritter einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung frei. Der Anbieter informiert den Auftraggeber unverzüglich; Anerkenntnisse und Vergleiche erfolgen nicht ohne dessen Zustimmung, soweit dies zumutbar ist. Die Freistellung gilt nicht, soweit der Anbieter den Anspruch selbst verursacht hat.
§ 9 Korrekturprozess und Abnahme
(1) Der Auftraggeber kann offensichtliche Zuordnungsfehler innerhalb von 14 Kalendertagen nach Lieferung des Reports in Textform melden.
(2) Der Anbieter prüft den betroffenen Datensatz und korrigiert den Report, wenn der Erkennungsdienst oder die Verarbeitung durch den Anbieter einen nachvollziehbaren technischen Fehler zeigt.
(3) Kein Korrekturfall liegt vor, wenn das Ergebnis lediglich den vom Erkennungsdienst gemeldeten Stand zutreffend wiedergibt, wenn ein Inhalt zum Analysezeitpunkt nicht erreichbar war oder wenn sich der Auftraggeber gegen die rechtliche Einordnung eines Ergebnisses wendet; eine rechtliche Einordnung ist nicht Gegenstand des Reports.
(4) Die 14-Tage-Frist ist ein zusätzlicher organisatorischer Korrekturprozess und verkürzt keine gesetzlichen Mängelrechte. Soweit die Leistung werkvertraglich einzuordnen und eine Abnahme erforderlich ist, kann der Anbieter nach Fertigstellung in Textform eine angemessene Frist zur Abnahme setzen. Eine Abnahmefiktion tritt nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein; der bloße Ablauf des Korrekturfensters genügt hierfür nicht.
§ 10 Nutzungsrechte am Report, Weitergabe
(1) Der Auftraggeber erhält mit vollständiger Zahlung ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Recht, den Report für interne Zwecke zu nutzen.
(2) Eine Weitergabe an Dritte ist zulässig, jedoch ausschließlich vollständig und einschließlich sämtlicher Methoden- und Einschränkungshinweise. Die Weitergabe einzelner Tabellenzeilen oder Auszüge ohne diese Hinweise ist unzulässig. Agenturen dürfen den Report an denjenigen Endkunden weitergeben, dessen Account analysiert wurde.
(3) Eine Veröffentlichung, eine Bearbeitung des Reports sowie eine Darstellung des Reports als Lizenz-, Rechts- oder Prüfgutachten bedürfen der vorherigen Zustimmung des Anbieters in Textform; eine Darstellung als Rechtsgutachten wird der Anbieter nicht erteilen.
(4) Die im Report enthaltenen Musikmetadaten stammen vom eingesetzten Erkennungsdienst. Rechte Dritter an diesen Metadaten bleiben unberührt.
§ 11 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Wesentliche Vertragspflicht im Sinne von Absatz 2 ist die sorgfältige Übernahme, Strukturierung und Darstellung der über den vereinbarten technischen Prozess erhaltenen Erkennungsergebnisse (§ 2 Abs. 5). Nicht wesentliche Vertragspflicht ist die Richtigkeit der vom Erkennungsdienst gelieferten Metadaten, die Vollständigkeit der Erfassung oder die Richtigkeit der Rechtslage (§ 3).
(4) Der Anbieter haftet insbesondere nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass der Auftraggeber Entscheidungen über Veröffentlichung, Weiterverwendung, Änderung oder Entfernung von Inhalten allein auf den Report stützt, oder dafür, dass Ansprüche Dritter gegen den Auftraggeber geltend gemacht werden.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Anbieters. Sie gelten nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie oder soweit zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften entgegenstehen.
§ 12 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zum eingesetzten Audio-Erkennungsdienst, zu Drittlandtransfers und zu Löschfristen finden sich in der Datenschutzerklärung. Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO).
§ 13 Widerrufsrecht
Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nur für Verbraucher (§ 13 BGB). Da sich das Angebot des Anbieters ausschließlich an Unternehmer richtet (§ 1 Abs. 2), besteht kein Widerrufsrecht. Ergänzende Hinweise für den Fall, dass im Einzelfall dennoch ein Vertrag mit einem Verbraucher zustande kommt, enthält die Widerrufsbelehrung.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.